Verwaltungsgerichtshof 2163/74

2163/74Verwaltungsgerichtshof22.12.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2163/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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