Verwaltungsgerichtshof 2159/74

2159/74Verwaltungsgerichtshof10.02.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2159/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1974002159.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.497,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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