Verwaltungsgerichtshof 2129/74

2129/74Verwaltungsgerichtshof03.11.1978

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Inhalt des Spruches Diverses Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2129/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern zu 9) bis

  1. Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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