Verwaltungsgerichtshof 2049/74

2049/74Verwaltungsgerichtshof31.01.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2049/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.505,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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