Verwaltungsgerichtshof 2001/74

2001/74Verwaltungsgerichtshof17.09.1975

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2001/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (FLD für Steiermark) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.542,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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