Verwaltungsgerichtshof 1997/74

1997/74Verwaltungsgerichtshof14.03.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1997/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1975

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer Ing. RR jun. hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 550,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,--, der Beschwerdeführer RR sen. hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 550,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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