Verwaltungsgerichtshof 1912/74

1912/74Verwaltungsgerichtshof20.03.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1912/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.490,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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