Verwaltungsgerichtshof 1883/74

1883/74Verwaltungsgerichtshof29.09.1975

Regest

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Allgemein Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Besondere Rechtsprobleme Einschätzung schwankender Leidenszustände Person des Sachverständigen Leitender Arzt Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1883/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.