Verwaltungsgerichtshof 1881/74

1881/74Verwaltungsgerichtshof28.09.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1881/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1974001881.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Graz hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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