Verwaltungsgerichtshof 1828/74

1828/74Verwaltungsgerichtshof06.06.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1828/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 360,-- (insgesamt S 720,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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