Verwaltungsgerichtshof 1825/74

1825/74Verwaltungsgerichtshof18.12.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1825/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.482,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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