Verwaltungsgerichtshof 1818/74

1818/74Verwaltungsgerichtshof21.10.1975

Regest

Verfahrensbestimmungen Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1818/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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