Verwaltungsgerichtshof 1806/74

1806/74Verwaltungsgerichtshof20.02.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1806/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974001806.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.490,20,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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