Verwaltungsgerichtshof 1745/74

1745/74Verwaltungsgerichtshof25.06.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1745/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974001745.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.