Verwaltungsgerichtshof 1688/74

1688/74Verwaltungsgerichtshof22.12.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1688/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Erst- und die Zweitbeschwerdeführerin haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 360,-- (zusammen S 720,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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