Verwaltungsgerichtshof 1565/74

1565/74Verwaltungsgerichtshof07.03.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1565/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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