Verwaltungsgerichtshof 1519/74

1519/74Verwaltungsgerichtshof17.02.1977

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung Diverses VwRallg3/5 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Vereinigung mit statutenmäßiger Aufgabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1519/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.557,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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