Verwaltungsgerichtshof 1373/74

1373/74Verwaltungsgerichtshof06.09.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1373/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1974001373.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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