Verwaltungsgerichtshof 1305/74

1305/74Verwaltungsgerichtshof05.12.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1305/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.063,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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