Verwaltungsgerichtshof 1301/74

1301/74Verwaltungsgerichtshof18.03.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1301/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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