Verwaltungsgerichtshof 1288/74

1288/74Verwaltungsgerichtshof18.06.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1288/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1974001288.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.508,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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