Verwaltungsgerichtshof 1150/74

1150/74Verwaltungsgerichtshof31.01.1975

Regest

Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1150/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974001150.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.448,30 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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