Verwaltungsgerichtshof 1038/74

1038/74Verwaltungsgerichtshof20.12.1974

Regest

Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Erlös aus dem Verkauf von Liegenschaften Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMEN Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1038/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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