Verwaltungsgerichtshof 0936/74

0936/74Verwaltungsgerichtshof26.02.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0936/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974000936.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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