Verwaltungsgerichtshof 0799/74

0799/74Verwaltungsgerichtshof17.09.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0799/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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