Verwaltungsgerichtshof 0796/74

0796/74Verwaltungsgerichtshof24.05.1976

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0796/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1974000796.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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