Verwaltungsgerichtshof 0764/74

0764/74Verwaltungsgerichtshof13.01.1975

Regest

Rechtsnatur der Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Behörden Vorstellung BauRallg2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0764/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu je einem Drittelanteil an das Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und an die mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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