Verwaltungsgerichtshof 0761/74

0761/74Verwaltungsgerichtshof07.04.1975

Regest

Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Überprüfung von Sachverständigengutachten Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Beurteilung einander widersprechender Aussagen Sachverständiger Fälligkeit Neubemessung und Einstellung der Pflegezulage (siehe auch KOVG §51 Abs1, KOVG §52 Abs2 und 3 Z3) Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0761/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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