Verwaltungsgerichtshof 0749/74

0749/74Verwaltungsgerichtshof24.02.1975

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Zumutbarer Beruf Besondere Fälle

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0749/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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