Verwaltungsgerichtshof 0665/74

0665/74Verwaltungsgerichtshof10.10.1974

Regest

Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0665/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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