Verwaltungsgerichtshof 0639/74

0639/74Verwaltungsgerichtshof01.10.1974

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0639/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000639.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- und jeder mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.045,--, zusammen S 2.090,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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