Verwaltungsgerichtshof 0529/74

0529/74Verwaltungsgerichtshof22.06.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0529/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.709,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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