Verwaltungsgerichtshof 0509/74

0509/74Verwaltungsgerichtshof22.06.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0509/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.788,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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