Verwaltungsgerichtshof 0506/74

0506/74Verwaltungsgerichtshof18.11.1974

Regest

Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Sachverständiger Anspruch auf bestimmte Person Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0506/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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