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0506/74•Verwaltungsgerichtshof 0506/74
0506/74Verwaltungsgerichtshof18.11.1974
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Sachverständiger Anspruch auf bestimmte Person Amtssachverständiger Person Bejahung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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