Verwaltungsgerichtshof 0504/74

0504/74Verwaltungsgerichtshof02.12.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0504/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000504.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.097,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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