Verwaltungsgerichtshof 0500/74

0500/74Verwaltungsgerichtshof27.06.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0500/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.127,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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