Verwaltungsgerichtshof 0491/74

0491/74Verwaltungsgerichtshof10.09.1974

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0491/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- und der mitbeteiligten Marktgemeinde St. Wolfgang Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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