Verwaltungsgerichtshof 0487/74

0487/74Verwaltungsgerichtshof20.09.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0487/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.272,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.