Verwaltungsgerichtshof 0391/74

0391/74Verwaltungsgerichtshof14.04.1975

Regest

Gutachten Parteiengehör Befangenheit von Sachverständigen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Ablehnung wegen Befangenheit Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0391/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.