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0366/74•Verwaltungsgerichtshof 0366/74
0366/74Verwaltungsgerichtshof28.05.1974
Interessenabwägung
Dem Antrag der BF in M, vertreten durch Dr. Jörg Iro, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, Stadtplatz 39, der gegen den Bescheid des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. Jänner 1974, Zl. 538.712-II/16/73, betreffend eine Grundenteignung, erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 459/1969, STATTGEGEBEN.
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