Verwaltungsgerichtshof 0339/74

0339/74Verwaltungsgerichtshof14.05.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0339/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974000339.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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