Verwaltungsgerichtshof 0303/74

0303/74Verwaltungsgerichtshof27.06.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0303/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000303.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.