Verwaltungsgerichtshof 0261/74

0261/74Verwaltungsgerichtshof06.09.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0261/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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