Verwaltungsgerichtshof 0149/74

0149/74Verwaltungsgerichtshof27.09.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0149/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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