Verwaltungsgerichtshof 0121/74

0121/74Verwaltungsgerichtshof14.05.1974

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Auflagen BauRallg7 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0121/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.157,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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