Verwaltungsgerichtshof 0120/74

0120/74Verwaltungsgerichtshof28.05.1974

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0120/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000120.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.131,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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