Verwaltungsgerichtshof 0101/74

0101/74Verwaltungsgerichtshof05.07.1974

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0101/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.060,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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