Verwaltungsgerichtshof 0053/74

0053/74Verwaltungsgerichtshof13.03.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0053/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1974000053.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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