Verwaltungsgerichtshof 0043/74

0043/74Verwaltungsgerichtshof30.09.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0043/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersehen.

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