Verwaltungsgerichtshof 0016/74

0016/74Verwaltungsgerichtshof25.04.1974

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wahrscheinlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0016/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.195,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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